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Finanzielle Unterstützung durch Auslands-BAföG

Gute Nachrichten. Im Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist festgeschrieben, dass Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen, unter gewissen Voraussetzungen vom deutschen Staat finanziell unterstützt werden. Und das gilt auch für einen Schüleraustausch im Ausland. Weiterer Pluspunkt: Beim Auslands-BAföG handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Für die Ausbildung im Ausland sind neben der Grundförderung für Lebenshaltungskosten von bis zu 585 Euro pro Monat weitere

 

Zuschüsse möglich:
  • 4.600 Euro für nachweisbar notwendige Schulgebühren (begrenzt auf 1 Jahr)

  • 500 Euro für Reisekosten innerhalb Europas und 1.000 € für Reisekosten außerhalb Europas

VORAUSSETZUNGEN

Ob du Anspruch auf eine Förderung hast, hängt ganz entscheidend vom Einkommen und den Vermögensverhältnissen deiner Eltern ab. Neben den für eine Förderung in Deutschland geltenden Bedingungen musst du für eine Bewilligung von Auslands-BAföG zusätzlich die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Du bist deutscher Staatsbürger oder eine Person, die nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 bis 8 BAföG gleichgestellt ist.

  • Du musst deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

  • Das Ausbildungsniveau deiner Gastschule muss mit dem deiner deutschen Schule vergleichbar sein.

  • Dein Austauschjahr muss für deine inländische Ausbildung nützlich sein. Dies kann dir deine deutsche Schule bestätigen.

  • In Bundesländern, in denen das Abitur nach 12 Schuljahren (G12) abgeschlossen wird, kann dein Gastschulaufenthalt ab der Jahrgangsstufe 10 gefördert werden. In Bundesländern, die Schüler*Innen in 13 Schuljahren (G13) zum Abitur führen, kann dein Gastschulaufenthalt ab der Jahrgangsstufe 11 gefördert werden. Für beides gilt: Der Auslandsaufenthalt muss nicht auf die Inlandsschulbildung angerechnet werden. Auch wenn das Austauschjahr eingeschoben wird, ist eine Förderung möglich.

Nach dem Auslandsschulbesuch von mindestens sechs Monaten bzw. einem Schulhalbjahr musst du deine Schulausbildung an einer gymnasialen Oberstufe oder an einer zweijährigen Fachoberschule innerhalb von Deutschland fortsetzen.

ANTRAG AUF FÖRDERUNG

Um einen Antrag auf Auslands-BAföG zu stellen sind zahlreiche Dokumente, Bescheinigungen und Formulare notwendig. Dazu zählen unter anderem Lohn- und Gehaltsnachweise, (Einkommens-) Steuerbescheide, Krankenversicherungsnachweise (In- und Ausland), Beurlaubungsbescheinigung der deutschen Schule, Schulbescheinigung der Gastschule, Nachweis über die Schulgebühren im Ausland und Stipendienbescheinigung (sofern eins vorliegt).

Ganz wichtig: Der Antrag auf Auslandsförderung sollte mindestens ein halbes Jahr vor Reiseantritt gestellt werden, damit die Förderung rechtzeitig zur Ausreise beginnen kann.

Bitte beachte außerdem, dass die Zuständigkeit der verschiedenen Auslandsämter von deinem Zielland abhängig ist. Die entsprechenden Anlaufstellen für Kanada, Großbritannien und Irland findest du unten. 

Weitere Informationen findest Du online unter:

Oder du wendest dich direkt an die zuständigen Behörden für die Auslandsförderung nach dem BAföG.
Für Kanada zuständiges Amt:

Studierendenwerk Thüringen
Ausbildungsförderung
Telefon: 03641/9400570
f@stw-thueringen.de
www.stw-thueringen.de

Für Irland und Großbritannien zuständiges Amt:

 

Region Hannover
Ausbildungsförderung
Tel.: 0511 / 616-0, -22252
bafoeg@region-hannover.de
www.bafoeg-region-hannover.de

Bitte informiere dich immer zuerst bei den zuständigen Ämtern über die aktuellen Fördermöglichkeiten, bevor du beginnst, Anträge auszufüllen. 
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